GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme)

Die GoBS (BMF, 07.11.1995) stellt einen Satz allgemeiner Regelungen dar, die beim Einsatz computergestützter Buchführungssysteme einzuhalten sind.

Im Bezug auf digitale Archivierung und Dokumentenmanagement ist als Folgerung wichtig, dass hinreichend sicherzustellen ist, dass die in diesen Systemen gespeicherten Daten nicht geändert werden können. Eine genauere technische Spezifizierung, z.B. von bestimmten Medien, erfolgt nicht.

Im Zusammenhang mit der GoBS in Bezug auf digitale Archiv- und Dokumentenmanagementsysteme wird auch häufig die andere wichtige Verwaltungsvorschrift, die GDPdU genannt.

Sie können sich die GoBS als PDF-Datei von unserem Server herunterladen:


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