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HR & Dokumentenmanagement

Digitale Personalakte Pflicht? Praxis-Guide für den Wechsel ab 2027 [+ Anbieter]

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BITFARM ARCHIV

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine generelle Pflicht zur vollständigen Personalakte gibt es nicht, jedoch ist diese für bestimmte Entgeltunterlagen ab Januar 2027 für viele Unternehmen unausweichlich.
  • Die Möglichkeit für eine Pflichtbefreiung (Befreiungsantrag bei der Deutschen Rentenversicherung) läuft am 31.12.2026 aus.
  • bitfarm-Archiv bietet eine leistungsstarke Alternative zur Papierakte, mit der Sie gesetzliche Vorgaben problemlos umsetzen. Durch die Nutzung der Software können Sie relevante Dokumente in digitaler Form effizient und vor allem übereinstimmend hinsichtlich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verwalten.

Ist die digitale Personalakte Pflicht oder freiwillig?

Viele Personaler stellen sich aktuell die entscheidende Frage: Ist die digitale Personalakte Pflicht oder freiwillig? Generell sind Unternehmen der Privatwirtschaft nicht dazu verpflichtet, sämtliche Bestandteile einer Personalakte vollständig digital zu führen. Allerdings hat die sogenannte Beitragsverfahrensverordnung (BVV) bereits Weichen gestellt, die Teilbereiche dieses Thema massiv verändern.

Ab wann eine Pflicht zur Digitalisierung besteht, sorgt in der Praxis auch öfters für Verwirrung: Fakt ist, dass bereits seit 2022 bestimmte Entgeltunterlagen elektronisch vorgehalten werden müssen. Für viele Unternehmen galt bisher eine Übergangsfrist. Diese Möglichkeit zum Antrag auf Pflichtbefreiung bei der Deutschen Rentenversicherung endet jedoch Ende 2026. Ab Januar 2027 müssen demnach bestimmte Unterlagen zwingend digital aufbewahrt werden. 

Die gute Nachricht: Die Einführung einer digitalen Lösung entlastet den Personalbereich enorm. Das ausschließliche Führen von Papier ist nicht nur ineffizient, sondern auch fehleranfällig. Wer jetzt rechtzeitig den Schritt in die Digitalisierung durchführt, sichert sich auch eine revisionssichere Archivierung und ist bestens auf kommende Anforderungen vorbereitet.

Welche Dokumente gehören in die digitale Personalakte?

Doch welche Unterlagen sind nun konkret von der Pflicht zur digitalen Speicherung betroffen? Ab 2027 schreibt der Gesetzgeber vor, dass alle Dokumente, die für die Berechnung und Abrechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags relevant sind, elektronisch abrufbar sein müssen. Darunter fallen insbesondere:

  • Elektronische Entgeltunterlagen und Lohnabrechnungen
  • Nachweise zur Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit
  • Die Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
  • Unterlagen zur Staatsangehörigkeit und Entsendung

Neben diesen Pflichtdokumenten empfiehlt es sich, im Zuge der Umstellung auch Arbeitsverträge, Zeugnisse, Urlaubsanträge und Leistungsbeurteilungen in die elektronische Akte aufzunehmen, um Medienbrüche zu vermeiden.

Welche Personalunterlagen müssen in Papierform aufbewahrt werden?

Trotz fortschreitender Digitalisierung gibt es Dokumente, die weiterhin (zusätzlich neben der digitalen Ablage) physisch vorgehalten werden sollten. Dies betrifft vor allem Schriftstücke, die im Streitfall vor Gericht eine hohe Beweiskraft erfordern und nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen wurden. Dazu zählen klassischerweise Kündigungsschreiben, Aufhebungsverträge oder befristete Arbeitsverträge im Original.

Gesetzliche Anforderungen & Vorteile beim Wechsel

Wer seine Dokumente zukünftig rechtskonform verwalten möchte, muss verschiedene gesetzliche Anforderungen beachten. Eine gute Vorbereitung sorgt jedoch nicht nur für Rechtssicherheit, sondern bringt auch enorme Effizienzvorteile. Folgende Aspekte sind dabei entscheidend:

Datenschutz (DSGVO)

Die Datenschutz-Grundverordnung stellt hohe Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten. Eine Lösung regelt automatisiert Zugriffsrechte und unterstützt bei der Einhaltung von DSGVO und GoBD durch entsprechende Konfigurationen.

Revisionssicherheit

Eine revisionssichere Archivierung ist das Herzstück der elektronischen Personalakte. Dokumente müssen unveränderbar abgelegt werden, was ein modernes Dokumentenmanagementsystem standardmäßig gewährleistet.

Löschfristen (DLM)

Personaldaten dürfen nicht unbegrenzt gespeichert werden. Intelligente Systeme steuern Löschfristen und den Dokumentenlebenszyklus (DLM) dynamisch über integrierte Workflows.

Ortsunabhängiges Arbeiten

Ob im Homeoffice oder bei verteilten Standorten: Die autorisierten Mitarbeiter können jederzeit und von überall auf die benötigten Personalunterlagen zugreifen, was die Bearbeitungszeit spürbar senkt.

Nahtlose Systemintegration

Dank Funktionen wie HotSearch können Sie direkt aus Ihrem führenden HR- oder ERP-System per Tastenkombination (z.B. Strg+B) nach Mitarbeiterdokumenten suchen, ohne Programmwechsel oder Copy-Paste.

Schritte für die erfolgreiche Einführung der digitalen Akte

Der Wechsel von Papierordnern zur elektronischen Personalakte will gut vorbereitet sein. Hier sind die entscheidenden Schritte für eine rechtssichere Umstellung vor ab 2027.

Analyse des Ist-Zustands

Schauen Sie sich genau an, wie Ihre Personalakten aktuell geführt werden. Klären Sie im Vorfeld, welche Dokumente Sie aktuell in Papierform haben und welche gesetzlichen Vorgaben dafür gelten. Erstellen Sie einen klaren Aktenplan, der bestimmt, welche Kategorien in die neue Struktur überführt werden sollen.

System-Auswahl

Nehmen Sie sich Zeit, die geeignete Software auszuwählen. Achten Sie auf DSGVO-Konformität, Benutzerfreundlichkeit und die Möglichkeit zur revisionssicheren Ablage. Eine Integration in Ihr bestehendes Systemumfeld (wie z.B. eine DATEV-Anbindung ist ein enormer Pluspunkt.

Datenmigration & Digitalisierung

Planen Sie die schrittweise Überführung der Papierdokumente. Sortieren Sie vorab nicht mehr benötigte Dokumente aus, deren Aufbewahrungsfrist bereits verstrichen ist. Scannen Sie die verbleibenden Papiere ein und vergeben Sie sinnvolle Metadaten zur schnellen Wiederauffindbarkeit.

Schulung des HR-Teams

Binden Sie die Mitarbeiter der Personalabteilung frühzeitig in das Projekt ein. Führen Sie umfassende Schulungen durch, damit jeder genau weiß, wie Dokumente künftig abgelegt, bearbeitet und nach den gesetzlichen Bestimmungen geschützt werden. Die Akzeptanz der Belegschaft ist der Schlüssel zum Erfolg.

Überwachung & Anpassung

Überwachen Sie die neuen digitalen Prozesse nach der Einführung. Passen Sie Workflows an, wo es in der Praxis noch hakt. Achten Sie insbesondere darauf, dass neue Regelungen wie die Speicherung von Entgeltunterlagen nahtlos abgedeckt sind.

bitfarm-Archiv: Der ideale Begleiter für Ihre Personalakte

Wenn es um die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen im Bereich der Personalverwaltung geht, ist ein verlässlicher Partner entscheidend. Als erfahrener Anbieter ermöglicht bitfarm-Archiv Unternehmen eine schnelle und reibungslose Einführung der digitalen Personalakte. Die Software Made in Germany zeichnet sich durch ein Höchstmaß an Flexibilität und Sicherheit aus.

Das Besondere: Schon die vollständig kostenlose GPL-Version von bitfarm-Archiv bringt alle Werkzeuge mit, die kleine und mittelständische Unternehmen benötigen, um Akten revisionssicher verwalten zu können. Wenn Sie jedoch tiefere organisatorische Strukturen im HR-Bereich abbilden möchten, bietet die Enterprise-Edition entscheidende Vorteile:

  • Zentrale Benutzerverwaltung: Die Enterprise-Edition bietet eine AD-Integration zur zentralen Pflege von Benutzern und Gruppen im Active Directory.
  • Abwesenheitsmanagement: Funktionen für Abwesenheitsvertretungen sowie dedizierte Rollen für Vorgesetzte und Controller sind integriert.
  • Schnittstellen: Ein direkter Export nach DATEV ReWe und Unternehmen Online ist problemlos möglich.
  • Qualitätssicherung: Die Software unterstützt eine erweiterte Dublettenprüfung über Metadaten, um Redundanzen in den Akten zu vermeiden.
  • Prozesssteuerung: Ein automatischer Dokumententransport (Workflow) inklusive E-Mail-Benachrichtigungen bei neuen Aufgaben hält Ihre HR-Prozesse am Laufen.

Mit bitfarm-Archiv als ECM-Lösung vollziehen Sie den Wechsel vom Papier zur digitalen Akte in wenigen strukturierten Schritten:

1

Erfassung & Digitalisierung

Papierdokumente werden über Scanner erfasst oder direkt aus E-Mail-Postfächern sowie HR-Systemen übernommen. bitfarm-Archiv liest die Dokumente durch die integrierte OCR-Software automatisch aus.

2

Strukturierung & Virtuelle Akten

Durch clevere Regeln ordnet die Software die Personalunterlagen dem jeweiligen Mitarbeiter zu. Mit der Funktion Verknüpfungen erstellt bitfarm-Archiv automatisch eine "virtuelle Akte". So haben Sie alle Unterlagen einer Person (vom Arbeitsvertrag über Krankschreibungen bis zur Lohnabrechnung) sofort im Blick, auch wenn diese technisch in verschiedenen Archiven liegen.

3

Workflows & Aufgaben (Wiedervorlage)

Die Dokumente landen sicher im System und nur autorisierte Personen erhalten Zugriff. Mit der integrierten Wiedervorlage können Sie sich an das Ende einer Probezeit erinnern lassen oder Aufgaben an bestimmte Gruppen delegieren (z.B. "Zeugnis erstellen"). Im Urlaubs- oder Krankheitsfall greift zudem eine automatische Abwesenheitsvertretung.

4

Revisionssichere Archivierung

Die Personaldaten werden dauerhaft und unveränderbar gespeichert. So sind Sie optimal auf Betriebsprüfungen vorbereitet und erfüllen alle Vorgaben, die für elektronische Entgeltunterlagen verpflichtend sind.

Starten Sie rechtzeitig in die Digitalisierung

Sprechen Sie uns an: Wir beraten Sie gerne bei der Einführung und zeigen Ihnen in einer Live-Präsentation, wie Sie das Management von Bewerbungen, Personalakten und Urlaubsanträgen effizienter gestalten können.

Bewerbermanagement & datenschutzkonformer Umgang

Ein oft übersehener, aber hochsensibler Vorläufer der digitalen Personalakte ist der Umgang mit Bewerbungsunterlagen. Bereits beim Eingang einer Bewerbermappe greifen die strengen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Hierbei ist nicht nur die sichere Speicherung, sondern vor allem die zeitgerechte Löschung personenbezogener Daten essenziell.

Ein modernes Dokumentenmanagementsystem wie bitfarm-Archiv unterstützt Sie hierbei durch ein integriertes Document Lifecycle Management (DLM). Dieses koppelt Aufbewahrungs- und Löschfristen direkt an den internen HR-Workflow. In der Praxis der Personalabteilung sieht das beispielsweise so aus:

  • Gruppen-Aufgaben & Private Notizen: Eingehende Bewerbungen können direkt als Wiedervorlage an die Gruppe "Personalwesen" oder an Fachabteilungen verteilt werden. Personaler können über die Funktion der privaten Notizen (Annotationen als Folien-Layer) eigene Vermerke auf dem Lebenslauf anbringen, ohne das Originaldokument zu verändern.
  • Automatisierte Formulare: Soll ein Kandidat zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden, kann über die Formular-Funktion des DMS mit einem Klick ein individualisiertes Einladungsschreiben generiert und versendet werden.
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  • Einstellung: Wird ein Bewerber angenommen, überführt das System die digitale Bewerbermappe nahtlos in die neue elektronische Personalakte. Da die Person nun für das Unternehmen arbeitet, entfällt die sofortige Löschfrist und es greifen die regulären Aufbewahrungsfristen für Mitarbeiter.
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  • Absage & automatische Löschung: Muss einem Kandidaten abgesagt werden, ändert der Personaler über einen simplen Klick den Dokumentenstatus auf „Abgelehnt“. Das System setzt daraufhin im Hintergrund automatisch ein Löschdatum (z.B. in vier Wochen), um den gesetzlichen Pflichten nachzukommen – ganz ohne manuelles Wiedervorlegen oder händisches Löschen.
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  • Talent-Pool: Ist ein abgelehnter Bewerber jedoch für zukünftige Vakanzen interessant, kann (nach Einholung seiner expliziten Einwilligung) der Status „Talent“ vergeben werden. Die automatische Löschung wird dadurch vom System gezielt ausgesetzt, bis die neue Frist abläuft.
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Durch diese smarte Verknüpfung von Status-Buttons und Löschroutinen wird der Personalbereich enorm von administrativen Überwachungsaufgaben entlastet. Das System stellt technisch sicher, dass Dokumente nur exakt so lange aufbewahrt werden, wie ein berechtigtes Interesse oder eine gesetzliche Grundlage besteht. Zudem liefert das DMS auf Knopfdruck fertige Berichte über die effektiven Aufbewahrungsfristen aller Dokumente – ein unschätzbarer Vorteil bei der Erstellung und Pflege des DSGVO-konformen Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten.

„Das bitfarm-Archiv DMS ist für uns eine Bereicherung. Dass wir Verträge schnell aufrufen und auch verschicken können, ist sowohl für uns als Mitarbeiter als auch für das Unternehmen innovativ..“

Nadine Hnida, Vertragswesen, POLO Motorrad

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ist die digitale Personalakte ab 2027 Pflicht?

Ab Januar 2027 müssen Unternehmen bestimmte Belege zwingend elektronisch bereithalten. Zwar bezieht sich dies nicht auf die komplette Personalakte, jedoch auf wesentliche Dokumente der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Wer diese Vorgaben effizient erfüllen will, kommt an einer digitalen Akte praktisch nicht mehr vorbei.

Welche Dokumente gehören in die digitale Personalakte?

In die digitale Personalakte gehören alle Informationen, die im sachlichen Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Darunter fallen:

  • Bewerbungsunterlagen und Arbeitsverträge
  • Nachweise zur Versicherungspflicht
  • Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
  • Gehaltsabrechnungen und Lohnsteuerdaten
  • Zeugnisse, Zertifikate und Abmahnungen
Welche Personalunterlagen müssen in Papierform aufbewahrt werden?

Auch wenn Sie die Dokumente digitalisiert haben, ist es ratsam und teilweise zwingend, bestimmte Unterlagen im Original aufzubewahren. Dies gilt vor allem für Dokumente, die im Streitfall vor Gericht als Beweis dienen müssen und eine händische Unterschrift erfordern, wie zum Beispiel Kündigungsschreiben oder befristete Arbeitsverträge, sofern diese nicht rechtssicher elektronisch signiert wurden.

Was geschieht nach Ablauf der Frist am 31.12.2026?

Bisherige Ausnahmeregelungen und die Möglichkeit zur Befreiung auf Antrag bei der Rentenversicherung enden zu diesem Stichtag. Danach ist das digitale Vorhalten der genannten Entgeltunterlagen für alle Arbeitgeber bindend.

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